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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,127391
LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12 B ER (https://dejure.org/2012,127391)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12 B ER (https://dejure.org/2012,127391)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2012 - L 10 AS 2293/12 B ER (https://dejure.org/2012,127391)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Eine einmalige Einnahme, die nach der Antragstellung zufließt, wird grundsätzlich als Einkommen nach § 11 Abs. 3 SGB II bei der Berechnung der Arbeitslosengeld II-Leistung berücksichtigt (vgl zur Auszahlung einer Einkommensteuererstattung: BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R, zitiert nach juris RdNr 13).

    Zwar ist der Antragsgegner und ihm folgend das SG zu Recht davon ausgegangen, dass vorhandene Schulden nicht vom Einkommen abzusetzen sind (vgl BSG, Urteil vom 30. September 2008, aaO, Rdnr 19).

    Die vom SG in Bezug genommene Entscheidung des BSG vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R verhält sich zwar zu der Frage der Verwendung von Einkommen (RdNr 19: "Einer bedarfsmindernden Berücksichtigung der Einkommensteuererstattung steht nicht entgegen, dass die Kläger die Steuererstattung zur Schuldentilgung verwendet haben"), enthält aber keine Ausführungen für den Fall, dass im Bedarfszeitraum keine bereiten Mittel zur Bedarfsdeckung mehr vorhanden sind.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Dies bedarf allerdings der Korrektur durch eine Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm, da nicht überzeugend begründbar ist, warum die Aufhebungsentscheidungen für die Vergangenheit, die durchweg höheren Anforderungen an zu gewährleistenden Vertrauensschutz unterliegen als Aufhebungen für die Zukunft, im vorliegenden Zusammenhang einfacher möglich sein sollen (so im Ergebnis wohl nach dem Zusammenhang BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R, zitiert nach juris; vgl auch Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 330 RdNr 14).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Genau diesem Umstand widmet sich die spätere Entscheidung des BSG vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R (zitiert nach juris), die bei der Frage der Hilfebedürftigkeit darauf abstellt, dass auch tatsächlich ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen (juris RdNr 30, vgl auch zum Verbrauch einer Abfindung: Beschluss des Senats vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, aA wohl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 12 AS 1978/10, juris RdNr 32 mit dem Hinweis, dass der faktisch Hilfebedürftige zur Bedarfsdeckung ein Anspruch auf ergänzendes Darlehen habe).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Einer Aufhebungsentscheidung steht zunächst nicht entgegen, dass der Antragsgegner seine Entscheidung auf § 48 SGB X und nicht auf § 45 SGB X gestützt hat, dies kann auch nachträglich geschehen (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 22/10 R juris RdNr 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2012 - L 12 AS 1978/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Genau diesem Umstand widmet sich die spätere Entscheidung des BSG vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R (zitiert nach juris), die bei der Frage der Hilfebedürftigkeit darauf abstellt, dass auch tatsächlich ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen (juris RdNr 30, vgl auch zum Verbrauch einer Abfindung: Beschluss des Senats vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, aA wohl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 12 AS 1978/10, juris RdNr 32 mit dem Hinweis, dass der faktisch Hilfebedürftige zur Bedarfsdeckung ein Anspruch auf ergänzendes Darlehen habe).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
    Genau diesem Umstand widmet sich die spätere Entscheidung des BSG vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R (zitiert nach juris), die bei der Frage der Hilfebedürftigkeit darauf abstellt, dass auch tatsächlich ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen (juris RdNr 30, vgl auch zum Verbrauch einer Abfindung: Beschluss des Senats vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, aA wohl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 12 AS 1978/10, juris RdNr 32 mit dem Hinweis, dass der faktisch Hilfebedürftige zur Bedarfsdeckung ein Anspruch auf ergänzendes Darlehen habe).
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